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Lexikon: Alleinfahrerrabatt

Der Einzelfahrerrabatt ist der KFZ-Versicherung zuzuordnen. Wird das Kraftfahrzeug ausschließlich vom Versicherungsnehmer geführt, wird von fast allen Versicherungen ein Einzelfahrerrabatt (auch Alleinfahrerrabatt genannt) gewährt. Änderungen, wenn z. B. der Ehepartner, Lebensgefährte, Kind oder sonstige Personen das KFZ führen, müssen der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt werden.

Werden bei Antragstellung falsche Angaben gemacht oder werden während der Vertragslaufzeit die Änderungen vom Versicherungsnehmer nicht angezeigt, so kann der Versicherer eine Vertragsstrafe verlangen und/oder den Versicherungsbeitrag erhöhen.

Weitere Rabatte zur Kraftfahrtversicherung:

Berufsgruppenrabatt
Erstbesitzerrabatt
Frauenrabatt
Fahrzeugalterrabatt
Garagenrabatt
Beamtenrabatt
Wenigfahrerrabatt

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