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Lexikon: Alleinfahrerrabatt Der Einzelfahrerrabatt ist der KFZ-Versicherung zuzuordnen. Wird das Kraftfahrzeug ausschließlich vom Versicherungsnehmer geführt, wird von fast allen Versicherungen ein Einzelfahrerrabatt (auch Alleinfahrerrabatt genannt) gewährt. Änderungen, wenn z. B. der Ehepartner, Lebensgefährte, Kind oder sonstige Personen das KFZ führen, müssen der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt werden. |
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