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Lexikon: Außerordentliche Kündigung

Diese nenn man auch vorzeitige Kündigung aus besonderem Anlass. Berechtigte Anlässe zur außerordentlichen Kündigung durch das Versicherungsunternehmen sind:

Gefahrerhöhung
Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer
Konkurs des Versicherungsnehmers
Nichtzahlung der Folgeprämie

Innerhalb eines Monats ab Kenntnis der vorab genannten Punkte ist der Versicherer berechtigt, die außerordentliche Kündigung auszusprechen.

Im Rahmen von Sachversicherungen kann der Versicherer sowie der Versicherungsnehmer das Recht der außerordentlichen Kündigung in Anspruch nehmen, vorausgesetzt es liegen folgende Gegebenheiten vor:

Veräußerung der versicherten Sache
Eintritt eines Schadenfalles
Prämienerhöhung gem. Beitragsanpassungsklausel

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