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Lexikon: Beitragsdepot

Das Beitragsdepot ist Teil der kapitalbildenden Lebensversicherung. Die gesamte Zahlung zur Lebensversicherung wird in Form einer Beitragsvorauszahlung dem Beitragsdepot gutgeschrieben. Dem Beitragsdepot werden ratierlich über den vereinbarten Zeitraum (mind. 5 Jahre) die Beiträge zur Lebensversicherung entnommen und anschließend aufgelöst. Das Guthaben des Beitragsdepotes wird wärend diese Zeit verzinst. Die Kapitalbildende Lebensversicherung hingegen hat eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren.

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