|
Lexikon: Baurisiko Ein Begriff der Rechtsschutzversicherung. Das Baurisiko (Risiko im Bezug auf Immobilienangelegenheiten), bzw. die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Baurisiko ist grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das Baurisiko ist der ursächliche Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von |
www.mein-online-versicherungsordner.de
|