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Lexikon: Aquarien Ältere Hausrat-Versicherungsbedingungen besagen, dass Schäden die durch den bestimmungswidrigen Wasseraustritt aus Aquarien entstehen, nicht mitversichert sind, da es sich nicht um Leitungswasser im Sinne der Bedingungen handelt. Der Fall des bestimmungswidrigen Wasseraustritts kann jedoch durch den Einschluss einer zusätzlichen Klausel versichert werden. |
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