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Lexikon: Antragsteller

Der Antragsteller einer Versicherung ist der Versicherungsnehmer und somit der Kunde des Versicherungsunternehmens. Er unterschreibt den Antrag, benennt die Mitversicherte Person sowie Bezugsberechtigte Person und zahlt den Versicherungsbeitrag.

In der Lebensversicherung versichert der Antragsteller in aller Regel sein eigenes Leben und ist gleichzeitig die Versicherte Person und Bezugsberechtigte Person im Erlebensfall, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

In der Sachversicherung versichert er Sachen (z. B. Hausrat, KFZ und Gebäude des Versicherungsnehmers) gegen die im Versicherungsschein genannte Gefahr bzw. Gefahren.

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