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Lexikon: Abmeldebescheinigung

Die Abmeldebescheinigung für Kraftfahrzeuge wird von der zuständigen Zulassungsstelle ausgestellt, wenn der Fahrzeughalter sein Fahrzeug vorrübergehend oder ganz stilllegt.
Einige Zulassungsstellen verzichten anscheinend auf die Ausstellung einer Abmeldebescheinigung, da in jedem Fall der Fahrzeugversicherer über die KFZ-Stilllegung durch die Zulassungsstelle informiert wird.

Der Versicherungsnehmer sollte mittels der Abmeldebescheinigung den Versicherer über die Abmeldung informieren. Liegt diese nicht vor, da keine von der Zulassungsstelle ausgestellt wurde, so ist ein Anruf beim KFZ-Versicherer ratsam. Eine Vertragsabrechnung oder die Gestaltung einer Folgversicherung kann dadurch beschleunigt werden.

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